Visa-/Einreise-/Aufenthaltsbestimmungen
Visa werden bei der thailändischen Botschaft bzw. den thailändischen Konsulaten ausgestellt. Adressen und Tel.-Nr. finden Sie am Ende dieses Artikels für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Danke KÖNIGLICH THAILÄNDISCHES HONORARGENERALKONSULAT HAMBURG für die Erteilung der folgenden Auskünfte für deutsche Staatsangehörige (Stand 19.02.2008):
Ohne Visum
Ein Aufenthalt in Thailand für Touristen ist bis zu 30 Tagen ohne Visum möglich. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten am Tag der Einreise sowie ein bestätigtes Weiter- oder Rückflugticket. Inhaber eines Stand-by-Tickets sind immer visumpflichtig. Ein Kinderausweis wird in Thailand nicht akzeptiert. Kinder müssen einen eigenen Reisepass besitzen.
Touristenvisum
Mit einem Touristenvisum kann man sich ab Einreisedatum maximal 60 Tage pro Einreise in Thailand aufhalten, maximal 3 Einreisen sind möglich. Das Touristenvisum ist bei einer Einreise max. 90 Tage ab Ausstellungstag bis zur Einreise gültig, bei 2 oder 3 Einreisen max. 180 Tage für alle Einreisen.
Das Touristenvisum kostet 30,-- € pro Einreise. Einzureichen sind
- ein Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten am Tag der Einreise.
Ein Kinderausweis wird in Thailand nicht akzeptiert.
Kinder müssen einen eigenen Reisepass besitzen.
- ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- ein Original-Passfoto
- die Visagebühren in bar
- bei Einsendungen mit der Post ein als Einschreiben frankierter Rückumschlag
Non-Immigrant-Visum
Mit einem Non-Immigrant-Visum kann man sich ab Einreisedatum maximal 90 Tage pro Einreise in Thailand aufhalten, Mehrfacheinreisen sind möglich. Das Non-Immigrant-Visum ist bei einer Einreise max. 90 Tage ab Ausstellungstag bis zur Einreise gültig, bei Mehrfacheinreisen max. 365 Tage für alle Einreisen.
Das Non-Immigrant-Visum kostet 50,-- € für eine Einreise und 120,-- € für Mehrfacheinreisen.
Über die Anforderungen für ein Touristenvisum hinaus, muss man für ein Non-Immigrant-Visum der Kategorie O nachweisen, dass man
a) eine enge familiäre Bindung an Thailand hat (Ehe mit einem/einer thailändischen
Staatsangehörigen oder in Thailand lebende Kinder);
b) oder eine finanzielle Bindung an Thailand in Form des in Thailand befindlichen Eigentums in
Höhe von 3.0 Mio Baht hat, wobei der Wert der Immobilie mitzählt und der Rest in Form von
Festgeldkonto-Guthaben auf den eigenen Namen belegt wird;
c) oder 55 Jahre alt ist und über ein regelmäßiges monatliches Einkommen von mindestens
800,-- € verfügt. Dieses Einkommen darf nicht aus einer Erwerbstätigkeit stammen. Anerkannt
werden Altersrenten, Betriebsrenten, Renten aus Lebensversicherungen und Mieteinnahmen.
Vorzulegen sind jeweils Nachweise der letzten 3 Monate, die man sich bei der Botschaft seines Landes in Thailand bestätigen lassen muss.
Ein Non-Immigrant-Visum der Kategorie B gibt es für Geschäftsreisende. Es muss von der Firma, in deren Auftrag die Reise vorgenommen wird, eine Erklärung beigebracht werden, dass der Antragsteller nur vorübergehend nach Thailand reist und die Firma Passage und Aufenthaltskosten bezahlt. Dieses Visum ist auch erhältlich, nachdem man selbst in Thailand investiert hat.
Da man sich mit einem Non-Immigrant-Visum für Mehrfacheinreisen pro Einreise nicht länger als 90 Tage in Thailand aufhalten darf, muss man jeweils nach 3 Monaten das Land kurz verlassen. Ob tagsüber für ein paar Stunden oder über eine Nacht, hängt von den Gegebenheiten des jeweiligen Grenzüberganges ab.
Wenn man in Thailand eine Immobilie besitzt und sich immer nur einen Teil des Jahres in Thailand aufhalten möchte, ist es sinnvoll, sich jeweils nach Ablauf eines Jahres in Deutschland ein Non-Immigrant-Visum für Mehrfacheinreisen ausstellen zu lassen. Im benachbarten Ausland würde man unter Vorlage der Eigentumsnachweise für die Immobilie immer nur ein Non-Immigrant-Visum mit einer Einreise für 90 Tage Aufenthalt erhalten.
Jahresaufenthaltsgenehmigung
Im Gegensatz zu den verschiedenen Arten von Visa kann eine Jahresaufenthaltsgenehmigung nur in Thailand erteilt werden. Man benötigt dazu ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis aus Deutschland und ein Gesundheitszeugnis, das in Thailand ausgestellt wird.
Dem Immigrations-Office ist außerdem ein Vermögensnachweis zu erbringen, und zwar über 800.000 Baht (ca. 17.500 €), wenn man über 55 Jahre alt ist, und über 3.000.000 Baht (ca. 65.000 €), wenn man jünger ist. Das Geld muss sich mindestens seit 3 Monaten auf einem Festgeldkonto einer thailändischen Bank befinden, wobei das Konto auf den Namen des deutschen Staatsangehörigen lauten muss. Immobilienvermögen in Thailand kann bei dem Vermögensnachweis angerechnet werden.
Mit einer Jahresaufenthaltsgenehmigung darf man Thailand innerhalb der 365 Tage allerdings nur in Ausnahmefällen und aus wichtigem Grund verlassen. Wer also plant, zwischendurch nach Deutschland zu kommen oder von Thailand aus Asien zu bereisen, sollte lieber ein Non-Immigrant-Visum mit Mehrfacheinreise wählen.
Adressen und Tel.-Nr. der thailändischen Botschaft und Konsulate in Deutschland
Königlich Thailändische Botschaft in Berlin
Lepsiusstr. 64-66, D-12163 Berlin
Tel. 030 - 79 48 1-0
www.thaiembassy.de
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Hamburg
An der Alster 85, D-20099 Hamburg
Tel. 040 - 248 39 118
Königlich Thailändisches Honorarkonsulat in Essen
Christophstr. 18, D-45130 Essen
Tel. 0201 - 9597 9334
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Dresden
Friedrichstr. 29, D-01067 Dresden
Tel. 0351 - 498 62 61
Königlich Thailändisches Generalkonsulat in Frankfurt
Kennedyallee 109, D-60596 Frankfurt a. Main
Tel. 069 - 69 86 8-0
Königlich Thailändisches Honorarkonsulat in Stuttgart
Pforzheimer Straße 381, D-70499 Stuttgart
Tel. 0711 - 226 48 44
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in München
Prinzenstr. 13, D-80639 München
Tel. 089 - 168 97 88
Adressen und Tel.-Nr. der thailändischen Botschaft und Konsulate in der Schweiz
Königlich Thailändische Botschaft in Bern
Kirchstrasse 56, CH-3095 Liebefeld/Bern
Tel. 031 - 970 30 30, Fax 031 970 30 35
Königlich Thailändisches Generalkonsulat in Zürich
Löwenstrasse 3, 8001 Zürich
Postfach, CH-8021 Zürich
Tel. 043 - 344 70 00, Fax 043 - 344 70 01
Homepage: www.thai-consulate.ch
Königlich Thailändisches Generalkonsulat in Basel
Aeschenvorstadt 71 Postfach, CH-4010 Basel
Tel. 061 - 206 45 65, Fax 061 - 206 45 46
Homepage: www.thai-consulatebasel.ch
Consulat Général de Thaïlande Genève
Chancellerie Visas
16, cours des Bastions, CH-1205 Genève
Adresse postale:
Case postale 289, CH-1211 Genève 12
Tel. 022 - 311 07 23, Fax 022 - 311 00 49
Homepage: www.thaiconsulate.ch
Adressen und Tel.-Nr. der thailändischen Botschaft und Konsulate in Österreich
Botschaft des Königreiches Thailand in Wien
Cottagegasse 48, A-1180 Wien
Tel. 01 - 478 335, Fax 01 - 478 29 07
Homepage: www.thaiembassy.at
Honorarkonsulat des Königreiches Thailand in Dornbirn
Rieggasse 44, A-6850 Dornbirn
Tel. 05572 - 256 146, Fax 05572 - 256 146
Honorarkonsulat des Königreiches Thailand in Innsbruck
Bozner Platz 2, A-6021 Innsbruck
Tel. 0512 - 580 461, Fax 0512 - 577 250
Honorarkonsulat des Königreiches Thailand in Salzburg
Koch-Sternfeld-Gasse 7, A-5020 Salzburg
Tel. 0662 - 840 020-0, Fax 0662 - 840 020-1
Homepage: www.thaiconsulate-salzburg.at
Europäische Botschaften in Thailand
Deutsche Botschaft
9 Sathorn Tai Road, Bangkok 10120
Tel. +66 (02) 287 9000
Fax +66 (02) 287 1776
für Notfälle 01 845 6224
geöffnet Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Internet www.bangkok.diplo.de
Schweizer Botschaft
35 North Wireless Road, Bangkok 10330
Postanschrift:
Embassy of Switzerland
P.O. Box 821, Bangkok 10501 / Thailand
Tel. +66 (02) 253 0156-60
Tel. +66 (02) 254 4596 (Visa)
Fax +66 (02) 255 4481
Fax +66 (02) 254 4804 (Visa)
geöffnet Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Internet www.eda.admin.ch
Österreichische Botschaft
14 Soi Nantha, off Soi 1, - Sathorn Tai Road, Bangkok 10120
Postanschrift:
Embassy of Austria
P.O.Box 1155 Suan Plu, Bangkok 10121 / Thailand
Tel. +66 (02) 287 3970-2
Fax +66 (02) 287 3925
geöffnet Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Internet www.bmaa.gv.at
- alle Angaben ohne Gewähr -
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