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Visa-/Einreise-/Aufenthaltsbestimmungen

Visa werden bei der thailändischen Botschaft bzw. den thailändischen Konsulaten ausgestellt. Adressen und Tel.-Nr. finden Sie am Ende dieses Artikels für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

 

Danke KÖNIGLICH THAILÄNDISCHES HONORARGENERALKONSULAT HAMBURG für die Erteilung der folgenden Auskünfte für deutsche Staatsangehörige (Stand 19.02.2008):


Ohne Visum

Ein Aufenthalt in Thailand für Touristen ist bis zu 30 Tagen ohne Visum möglich. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten am Tag der Einreise sowie ein bestätigtes Weiter- oder Rückflugticket. Inhaber eines Stand-by-Tickets sind immer visumpflichtig. Ein Kinderausweis wird in Thailand nicht akzeptiert. Kinder müssen einen eigenen Reisepass besitzen.

 

Touristenvisum

Mit einem Touristenvisum kann man sich ab Einreisedatum maximal 60 Tage pro Einreise in Thailand aufhalten, maximal 3 Einreisen sind möglich. Das Touristenvisum ist bei einer Einreise max. 90 Tage ab Ausstellungstag bis zur Einreise gültig, bei 2 oder 3 Einreisen max. 180 Tage für alle Einreisen.

 

Das Touristenvisum kostet 30,-- € pro Einreise. Einzureichen sind

 

- ein Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten am Tag der Einreise.

  Ein Kinderausweis wird in Thailand nicht akzeptiert.

  Kinder müssen einen eigenen Reisepass besitzen.

- ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

- ein Original-Passfoto

- die Visagebühren in bar

- bei Einsendungen mit der Post ein als Einschreiben frankierter Rückumschlag

 

Non-Immigrant-Visum

Mit einem Non-Immigrant-Visum kann man sich ab Einreisedatum maximal 90 Tage pro Einreise in Thailand aufhalten, Mehrfacheinreisen sind möglich. Das Non-Immigrant-Visum ist bei einer Einreise max. 90 Tage ab Ausstellungstag bis zur Einreise gültig, bei Mehrfacheinreisen max. 365 Tage für alle Einreisen.

 

Das Non-Immigrant-Visum kostet 50,-- € für eine Einreise und 120,-- € für Mehrfacheinreisen.

 

Über die Anforderungen für ein Touristenvisum hinaus, muss man für ein Non-Immigrant-Visum der Kategorie O nachweisen, dass man

 

a)  eine enge familiäre Bindung an Thailand hat (Ehe mit einem/einer thailändischen

      Staatsangehörigen oder in Thailand lebende Kinder);

 

b)    oder eine finanzielle Bindung an Thailand in Form des in Thailand befindlichen Eigentums in

       Höhe von 3.0 Mio Baht hat, wobei der Wert der Immobilie mitzählt und der Rest in Form von

       Festgeldkonto-Guthaben auf den eigenen Namen belegt wird;

 

c)     oder 55 Jahre alt ist und über ein regelmäßiges monatliches Einkommen von mindestens

       800,-- € verfügt. Dieses Einkommen darf nicht aus einer Erwerbstätigkeit stammen. Anerkannt

       werden Altersrenten, Betriebsrenten, Renten aus Lebensversicherungen und Mieteinnahmen.

       Vorzulegen sind jeweils Nachweise der letzten 3 Monate, die man sich bei der Botschaft seines Landes in Thailand bestätigen lassen muss.

 

Ein Non-Immigrant-Visum der Kategorie B gibt es für Geschäftsreisende. Es muss von der Firma, in deren Auftrag die Reise vorgenommen wird, eine Erklärung beigebracht werden, dass der Antragsteller nur vorübergehend nach Thailand reist und die Firma Passage und Aufenthaltskosten bezahlt. Dieses Visum ist auch erhältlich, nachdem man selbst in Thailand investiert hat.

 

Da man sich mit einem Non-Immigrant-Visum für Mehrfacheinreisen pro Einreise nicht länger als 90 Tage in Thailand aufhalten darf, muss man jeweils nach 3 Monaten das Land kurz verlassen. Ob tagsüber für ein paar Stunden oder über eine Nacht, hängt von den Gegebenheiten des jeweiligen Grenzüberganges ab.

 

Wenn man in Thailand eine Immobilie besitzt und sich immer nur einen Teil des Jahres in Thailand aufhalten möchte, ist es sinnvoll, sich jeweils nach Ablauf eines Jahres in Deutschland ein Non-Immigrant-Visum für Mehrfacheinreisen ausstellen zu lassen. Im benachbarten Ausland würde man unter Vorlage der Eigentumsnachweise für die Immobilie immer nur ein Non-Immigrant-Visum mit einer Einreise für 90 Tage Aufenthalt erhalten.


Jahresaufenthaltsgenehmigung

Im Gegensatz zu den verschiedenen Arten von Visa kann eine Jahresaufenthaltsgenehmigung nur in Thailand erteilt werden. Man benötigt dazu ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis aus Deutschland und ein Gesundheitszeugnis, das in Thailand ausgestellt wird.

 

Dem Immigrations-Office ist außerdem ein Vermögensnachweis zu erbringen, und zwar über 800.000 Baht (ca. 17.500 €), wenn man über 55 Jahre alt ist, und über 3.000.000 Baht (ca. 65.000 €), wenn man jünger ist. Das Geld muss sich mindestens seit 3 Monaten auf einem Festgeldkonto einer thailändischen Bank befinden, wobei das Konto auf den Namen des deutschen Staatsangehörigen lauten muss. Immobilienvermögen in Thailand kann bei dem Vermögensnachweis angerechnet werden.

 

Mit einer Jahresaufenthaltsgenehmigung darf man Thailand innerhalb der 365 Tage allerdings nur in Ausnahmefällen und aus wichtigem Grund verlassen. Wer also plant, zwischendurch nach Deutschland zu kommen oder von Thailand aus Asien zu bereisen, sollte lieber ein Non-Immigrant-Visum mit Mehrfacheinreise wählen.

 

Adressen und Tel.-Nr. der thailändischen Botschaft und Konsulate in Deutschland

Königlich Thailändische Botschaft in Berlin

Lepsiusstr. 64-66, D-12163 Berlin

Tel. 030 - 79 48 1-0

www.thaiembassy.de

Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Hamburg

An der Alster 85, D-20099 Hamburg

Tel. 040 - 248 39 118

Königlich Thailändisches Honorarkonsulat in Essen

Christophstr. 18, D-45130 Essen

Tel. 0201 - 9597 9334


Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Dresden

Friedrichstr. 29, D-01067 Dresden

Tel. 0351 - 498 62 61

Königlich Thailändisches Generalkonsulat in Frankfurt

Kennedyallee 109, D-60596 Frankfurt a. Main

Tel. 069 - 69 86 8-0

Königlich Thailändisches Honorarkonsulat in
Stuttgart

Pforzheimer Straße 381, D-70499 Stuttgart

Tel. 0711 - 226 48 44


Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in
München

Prinzenstr. 13, D-80639 München

Tel. 089 - 168 97 88

 

Adressen und Tel.-Nr. der thailändischen Botschaft und Konsulate in der Schweiz

Königlich Thailändische Botschaft in Bern

Kirchstrasse 56, CH-3095 Liebefeld/Bern

Tel. 031 - 970 30 30, Fax 031 970 30 35


Königlich Thailändisches Generalkonsulat in Zürich

Löwenstrasse 3, 8001 Zürich

Postfach, CH-8021 Zürich

Tel.  043 - 344 70 00, Fax 043 - 344 70 01

Homepage: www.thai-consulate.ch


Königlich Thailändisches Generalkonsulat in Basel

Aeschenvorstadt 71 Postfach, CH-4010 Basel

Tel. 061 - 206 45 65, Fax 061 - 206 45 46

Homepage: www.thai-consulatebasel.ch


Consulat Général de Thaïlande Genève

Chancellerie Visas

16, cours des Bastions, CH-1205 Genève

Adresse postale:

Case postale 289, CH-1211 Genève 12

Tel. 022 - 311 07 23, Fax 022 - 311 00 49

Homepage: www.thaiconsulate.ch

 

Adressen und Tel.-Nr. der thailändischen Botschaft und Konsulate in Österreich

Botschaft des Königreiches Thailand in Wien

Cottagegasse 48, A-1180 Wien

Tel. 01 - 478 335, Fax 01 - 478 29 07

Homepage: www.thaiembassy.at

 
Honorarkonsulat des Königreiches Thailand in Dornbirn

Rieggasse 44, A-6850 Dornbirn

Tel.  05572 - 256 146, Fax 05572 - 256 146


Honorarkonsulat des Königreiches Thailand in Innsbruck

Bozner Platz 2, A-6021 Innsbruck

Tel. 0512 - 580 461, Fax 0512 - 577 250


Honorarkonsulat des Königreiches Thailand in Salzburg

Koch-Sternfeld-Gasse 7, A-5020 Salzburg

Tel. 0662 - 840 020-0, Fax 0662 - 840 020-1

Homepage: www.thaiconsulate-salzburg.at


Europäische Botschaften in Thailand


Deutsche Botschaft

9 Sathorn Tai Road, Bangkok 10120

Tel.    +66 (02) 287 9000

Fax  +66  (02) 287 1776

für Notfälle    01 845 6224

geöffnet Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Internet www.bangkok.diplo.de


Schweizer Botschaft

35 North Wireless Road, Bangkok 10330

Postanschrift:

Embassy of Switzerland

P.O. Box 821, Bangkok 10501 / Thailand

Tel. +66 (02) 253 0156-60

Tel. +66 (02) 254 4596 (Visa)

Fax +66 (02) 255 4481

Fax +66 (02) 254 4804 (Visa)

geöffnet Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Internet www.eda.admin.ch


Österreichische Botschaft

14 Soi Nantha, off Soi 1, - Sathorn Tai Road, Bangkok 10120

Postanschrift:

Embassy of Austria

P.O.Box 1155 Suan Plu, Bangkok 10121 / Thailand

Tel. +66 (02) 287 3970-2

Fax +66 (02) 287 3925

geöffnet Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Internet www.bmaa.gv.at

 

- alle Angaben ohne Gewähr -  


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